Heizkostenzuschuss 2010/2011
Er wird als einmalige Unterstützungsleistung in der Höhe von 120€ für ölbefeuerte Heizungsanlagen und 90€ für alle anderen Heizungsanlagen (z.B. feste Brennstoffe, Gas, Strom, Fernwärme) ausbezahlt.
Der Heizkostenzuschuss wird auf Antrag gewährt, der Antrag kann zwischen 18.Oktober und 17.Dezember 2010 in Ihrer Wohnsitzgemeine eingebracht werden.
Voraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses und die gültigen Einkommensgrenzen entnehmen Sie bitte beigefügtem Dokument zum Download. Bitte beachten Sie außerdem: Personen, die Anspruch auf Wohnbeihilfe Neu haben, können keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen, da die Wohnbeihilfe Neu auch Betriebskosten umfasst.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Sozialservicestelle des Landes Steiermark unter der Nummer 0800/201010 zur Verfügung.
Link zu: Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2010/11