Land Steiermark sorgt für soziale Wärme
Heizkostenzuschuss 2010/11 einstimmig beschlossen
20. September 2010
Der Zuschuss für Ölbefeuerungsanlagen beträgt für die bevorstehende Heizsaison 120 Euro, für alle anderen Heizungsanlagen 90 Euro. „Bevor es zu einer Vergabe kommt, gibt es eine treffsichere und genaue Bedarfsprüfung", erklärt Schrittwieser. Landeshauptmann Franz Voves ergänzt: „Durch diese Unterstützung für die Ärmsten in unserem Land geben wir nicht nur tatsächliche Wärme, sondern wir sorgen auch, im übertragenen Sinn, für soziale Wärme. Es ist schließlich die Verantwortung der Sozialpolitik, allen Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen."
Antragsformulare liegen in den Gemeinden bzw. in den Bezirksämtern (Graz) auf. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1.10. 2010 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
Alleinstehende Personen: € 915,--
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.371,50
für AlleinerzieherInnen: € 830,--
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 263,--
Nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an geschieden Ehegatten und Kinder gelten nicht als Einkommen.
Die Förderaktion beginnt am 18. Oktober 2010 und dauert bis Weihnachten 2010.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Sozialservicestelle des Landes Steiermark unter der Nummer 0800/201010 zur Verfügung.
Link zu: Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2010/11