Opferschutz-Kommission nimmt ihre Arbeit auf
Schrittwieser stellte heute Experten-Gremium der Öffentlichkeit vor
14. Juli 2011
In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung endgültig grünes Licht zur Installierung einer Anlaufstelle für Opferschutz sowie einer Opferschutz-Kommission gegeben. Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser stellte heute jene Persönlichkeiten vor, die sich ehrenamtlich diesem Gremium zur Verfügung stellen. Für dessen Vorsitz konnte er Hon.-Prof. Dr. Heimo Lambauer, den ehemaligen leitenden Oberstaatsanwalt am Oberlandesgericht Graz, gewinnen.
Mit Dankesworten für ihre Bereitschaft, ehrenamtlich in der Opferschutz-Kommission mitzuwirken, präsentierte heute Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser deren Mitglieder, allesamt renommierte Fachleute mit großer beruflicher Erfahrung. Lambauer zur Seite stehen:
• Dr. Eva Karisch, Juristin und Landtagsabgeordnete außer Dienst
• Mag. Caroline List, Richterin am Oberlandesgericht Graz und Mitglied der „Klasnic-Kommission"
• Dr. Eva Kunze-Pesendorfer, ehemalige Leiterin des psycho-sozialen Dienstes der Sozialabteilung
• Univ.-Prof. Dr. med. Marguerite Dunitz-Scheer vom Uni-Klinikum Graz, Expertin für Kinderheilkunde und Psychosomatik
• Dr. Sonja Laure, Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie sowie psychotherapeutische Medizin - Psychotherapeutin und Traumatherapeutin
• Mag. Renate Skledar, PatientInnen- und Pflegeombudsfrau
• Mag. Siegfried Suppan, Anwalt für Menschen mit Behinderung
Das Gewaltschutzzentrum Steiermark übernimmt die Rolle als unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle für Menschen, die in den vergangenen Jahrzehnten zu Opfern von institutioneller Gewalt wurden - sei es durch sexuellen Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung von minderjährigen, behinderten oder pflegebedürftigen Menschen. Betroffene können sich unter der Grazer Telefonnummer (0316) 77 41 99 Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00, an Freitagen bis 13.00 Uhr oder per E-Mail office@gewaltschutzzentrum.at an diese Stelle wenden. Meldungen werden unter Wahrung größter Vertraulichkeit entgegengenommen. Weiters hat die „Anlaufstelle Opferschutz" zu prüfen, ob eine gerichtliche Verfolgung der Tat noch möglich ist, und bei Akutbedarf dem Opfer unverzüglich eine entsprechende therapeutische Hilfe zu vermitteln. Bisher haben sich bei der provisorisch eingerichteten Stelle, die seit Herbst 2010 beim psychologisch-therapeutischen Dienst angesiedelt ist, 20 Personen gemeldet.
Die Opferschutz-Kommission befasst sich in weiterer Folge mit Fällen, die verjährt sind und daher strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können oder bei denen der Verursacher der Gewalt nicht ausfindig gemacht werden kann. Diese Kommission entscheidet über eventuelle Hilfeleistungen, entweder in Form eines finanziellen Ausgleichs durch Schmerzensgeld für körperlich und seelisch erlittene Qualen oder durch Übernahme der Kosten für Psychotherapien zur Aufarbeitung des erlittenen Unrechts.
Rückfragehinweis Büro LHStv. Siegfried Schrittwieser, Tel. 0316-8773401