Entschädigungsleistungen des Landes für 43 Personen
Schrittwieser präsentiert Jahresbilanz der steirischen Opferschutz-Kommission
22. Oktober 2012
„Die Landesregierung bekennt sich zur lückenlosen Aufklärung dieser Missbrauchsfälle", erklärt Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser. Die angebotenen Hilfeleistungen in Form von Schmerzensgeld oder der Übernahme der Kosten für Psychotherapien könnten zwar das erlittene Unrecht nicht wieder gutmachen oder mildern. „Dennoch sehe ich es als Aufgabe des Landes, sich mit seiner traurigen Vergangenheit auseinanderzusetzen, sie aufzuarbeiten und den Betroffenen Unterstützung anzubieten", so Schrittwieser.
103 Personen haben sich bisher bei der Anlaufstelle gemeldet, davon wurden 64 Fälle der Opferschutz-Kommission zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Für 27 Personen wurde in weiterer Folge eine finanzielle Entschädigung beschlossen, einer Person wurde die Übernahme von Therapie-Kosten gewährt, und in 15 Fällen wurde sowohl eine Entschädigung als auch die Übernahme von Therapie-Kosten zuerkannt. Die bisherigen Aufwendungen des Landes liegen bei 275.500 Euro für Entschädigungszahlungen, hinzu kommen noch 67.000 Euro an Therapie-Kosten.
Mit Jahresende sollte die Tätigkeit der Anlaufstelle und der Opferschutz-Kommission abgeschlossen sein. Schrittwieser appelliert daher, sollte es noch weitere Betroffene geben, dass diese sich vor Ablauf des Jahres beim Gewaltschutzzentrum als Anlaufstelle melden sollen. Betroffene können sich unter der Grazer Telefonnummer (0316) 77 41 99 Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00, an Freitagen bis 13.00 Uhr oder per E-Mail office@gewaltschutzzentrum.at an diese Stelle wenden.