Aktionsplan der Steiermark
zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Österreich hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Jahr 2008 unterschrieben. Die Konvention ist ein Vertrag, mit dem wir uns verpflichtet haben, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung einzuhalten. Auch die Steiermark muss die Forderungen der UN-Konvention einhalten.
Deshalb gibt es den steirischen Aktionsplan. In dem Aktionsplan steht, was genau die Steiermark in den nächsten Jahren für Menschen mit Behinderung tun muss. Mit dem Aktionsplan ist die Steiermark eines der ersten Länder, das tatsächlich etwas für die Umsetzung der UN-Konvention unternimmt.
Die Sozialabteilung des Landes Steiermark hat den Aktionsplan gemeinsam mit Fachleuten und Menschen mit Behinderung erstellt. Die Umsetzung des Aktionsplans ist eine Herausforderung, die die Sozialabteilung des Landes weiterhin umfassend unterstützen wird.
Phase 1: 2012-2014
Aktionsplan des Landes Steiermark Phase 1
Aktionsplan des Landes in "Leicht Lesen" Phase 1
Aktionsplan des Landes barrierefrei in "Leicht Lesen" Phase 1
Inklusiver Lehrgang 2013/2014