Lehrlingsbeihilfe
Die Lehrlingsbeihilfe ist ein Zuschuss zum Lebensunterhalt. Diesen Zuschuss können die Erziehungsberechtigten von Lehrlingen oder Jugendlichen ab 18 Jahren bekommen. Für folgende Personen ist die Lehrlingsbeihilfe möglich:
- Lehrlinge,
- Jugendliche in lehrähnlichen Ausbildungs- oder Dienstverhältnissen,
- Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr, wenn sie einen eigenen Haushalt führen.
Einzelheiten finden Sie auf dem Förderungsantrag.