Sozialunterstützung
Was ist die Sozialunterstützung?
Die Sozialunterstützung ist eine Leistung für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die Sozialunterstützung ist Geld für Menschen, die ihren Lebensunterhalt und Wohnbedarf nicht mehr bezahlen können. Weder mit eigenen Mitteln, also Einkommen und Vermögen, noch durch Erwerbsarbeit oder Geld- oder Sachleistungen von anderen Personen.
Anträge auf Sozialunterstützung können Sie bei den Bezirkshauptmannschaften oder beim Sozialamt der Stadt Graz stellen.
Wer kann Sozialunterstützung beziehen?
Es gibt folgende Voraussetzungen, dass Sie Sozialunterstützung nach dem StSUG (Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz) bekommen können:
- Ihr Hauptwohnsitz muss in der Steiermark sein.
- Sie müssen sich tatsächlich in der Steiermark aufhalten.
- Sie müssen zu einem dauernden Aufenthalt in Österreich berechtigt sein und Sie müssen seit mindestens 5 Jahren in Österreich leben. Es gibt aber Ausnahmen von dieser 5-Jahres-Frist. Zum Beispiel für Asylberechtigte.
Bevor Sie Sozialunterstützung bekommen können, müssen Sie ihre eigenen Mittel für Ihren Lebensunterhalt einsetzen. Also Ihr Einkommen und Ihr Vermögen. Sie müssen außerdem zuerst andere Leistungen in Anspruch nehmen, die Sie vom Land oder vom Bund bekommen können.
Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einkünfte, die Sie bekommen. Dazu gehören zum Beispiel
- Lohn,
- Gehalt,
- Kinderbetreuungsgeld,
- Arbeitslosengeld,
- Pensionsvorschüsse,
- Unterhalt,
- Urlaubsgeld und so weiter.
Die Behörde überprüft, ob Sie Vermögen haben. Bestimmte Dinge zählen aber nicht mit. Zu dem Vermögen, das Sie einsetzen müssen zählen nicht:
- Häuser oder Eigentumswohnungen, in denen Sie selbst wohnen.
- Kraftfahrzeuge, die Sie beruflich oder wegen einer Behinderung brauchen.
- Ersparnisse bis 6.935,04 Euro.
Wenn Sie die Sozialunterstützung länger als 3 Jahre bekommen, kann sich die Behörde aber im Grundbuch eintragen lassen. Damit stellt die Behörde Ersatzansprüche sicher.