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Urlaubsaktion für Seniorinnen und Senioren

Steirische Senioren sollen sich Urlaub mit „Tapetenwechsel" leisten können, auch wenn ihr eigenes Einkommen dafür nicht ausreicht. Deshalb gibt es in der Steiermark die Urlaubsaktion für Seniorinnen und Senioren. Unterkunft und Mahlzeiten während des Aufenthalts sind in ausgewählten steirischen Gasthöfen somit für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos.

Voraussetzung für die Teilnahme ist

  • die Vollendung des 60. Lebensjahres,
  • Österreichische Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in der Steiermark oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedsstaates und ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens 5 Jahren
  • und ein Nettohaushaltseinkommen unter EUR 1.589,41 für allein lebende Personen sowie unter EUR 2.385,80 für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften.

Ihren Antrag auf Teilnahme an der steirischen Urlaubsaktion für Seniorinnen und Senioren nimmt Ihre Wohnsitzgemeinde entgegen. Dort hilft man Ihnen natürlich auch gerne beim Ausfüllen der Formulare oder bei der Klärung offener Fragen. Die Zuteilung der freien Plätze erfolgt nach dem Datum der Antragstellung.

Die Urlaubswochen sind:

1. Turnus Dienstag, 19. Mai 2026 bis Dienstag, 26. Mai 2026
2. Turnus Dienstag, 02. Juni 2026 bis Dienstag, 09. Juni 2026
3. Turnus Dienstag, 16. Juni 2026 bis Dienstag, 23. Juni 2026
4. Turnus Dienstag, 30. Juni 2026 bis Dienstag, 07. Juli 2026
5. Turnus Dienstag, 15. September 2026 bis Dienstag, 22. September 2026
6. Turnus Dienstag, 29. September 2026 bis Dienstag, 06. Oktober 2026

Jeder Turnus beginnt mit dem Mittagessen des Anreisetages und endet mit dem Frühstück des Abreisetages.

Um Wartezeiten beim Beantragen der Teilnahme an der steirischen Urlaubsaktion für Seniorinnen und Senioren gering halten zu können, bringen Sie bitte die notwendigen Unterlagen schon mit, die Formulare können Sie hier herunterladen oder bei den Antragsstellen entnehmen.

  • Ihr Meldezettel (und jener Ihrer Ehegattin, Ihres Ehegatten oder Ihrer Lebensgefährtin bzw. Ihres Lebensgefährten)
  • Einkommensnachweise (z. B. der Pensionsabschnitt oder -bescheid)
  • eventuell Bestätigung über Pflegegeld
  •  Antragsformular
  •   Formular für ärztliche Bestätigung
  •  Formular für die zu verständigenden Angehörigen
  •  den Richtlinien für die Urlaubsaktion

oder wenden Sie sich telefonisch unter 0316/877-2750 bzw. per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter.

 

Kontakt

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  • +43 (0)316 877-5458
  • +43 (0)316 877-3053
  • E-Mail
  • Hofgasse 12
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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