Ruhegeld für Pflegepersonen
Personen, die Pflegekinder betreuen, bekommen für diese Tätigkeit keine Pension. Deshalb wurde in der Steiermark das Ruhegeld für Pflegepersonen eingeführt. Die Leistung der Pflegepersonen ist sehr wichtig und zum Wohle der Kinder. Das Ruhegeld ist daher auch eine Anerkennung für diese Leistung.
Wer kann das Ruhegeld bekommen?
Das Ruhegeld können Personen ab dem Alter von 60 Jahren bekommen, wenn sie mindestens 15 Jahre lang ein Pflegekind oder mehrere Pflegekinder betreut haben.
Das Ruhegeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Steiermark. Das Ruhegeld wird nicht bezahlt, wenn die Pflegeperson die Pflege beruflich gemacht hat und dafür Geld bekommen hat.
Wieviel Ruhegeld kann eine Pflegeperson bekommen?
Das Ruhegeld beträgt
- nach mindestens 15 Jahren Pflege für ein oder zwei Pflegekinder 207,88 Euro im Monat,
- nach mindestens 20 Jahren Pflege für ein oder zwei Pflegekinder 287,82 Euro im Monat.
- nach 15 Jahren Pflege für drei oder mehr Pflegekinder 247,85 Euro im Monat.
- bei 20 Jahren Pflege für drei oder mehr Pflegekinder 327,79 Euro im Monat.
Formulare
Antragstellung:
Der Antrag auf Gewährung des Ruhegeldes für Pflegepersonen, muss über die Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden (Jugendamt) zur Berechnung bzw. Bestätigung der Pflegezeiten der Pflegekinder eingebracht werden.
In weiterer Folge, wird dieser dann von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. vom Magistrat Graz, an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A11 - Soziales, Arbeit und Integration, Referat Beihilfen und Sozialservice, Burgasse 7-9, 8010 Graz, zur weiteren Bearbeitung und Genehmigung eines Ruhegeldes für Pflegepersonen weitergeleitet.
Jegliche Änderungen sind sowohl von BezieherInnen selbst, als auch nach dem Ableben von Ruhegeld-BezieherInnen von den Angehörigen bzw. von den zuständigen Notariaten umgehend dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung zu melden.