Verwendungsnachweis
Sie müssen nachweisen, wofür Sie eine Förderung verwendet haben. Wenn in Ihrem Fördervertrag keine andere Regelung steht, gelten folgende Bestimmungen:
Pflicht über Nachweise und Berichte bei einer Förderung bis 2.500,- Euro:
Spätestens 3 Monate nach dem Ende des Projekts müssen Sie einen Bericht über Ihre Tätigkeit abgeben. Außerdem müssen Sie eine Übersicht über Ihre Einnahmen und Ausgaben abgeben. Den Bericht und die Übersicht dürfen Sie nur mehr in elektronischer Form abgeben.
Tätigkeitsbericht Gewaltschutz
Pflicht über Nachweise und Berichte bei einer Förderung ab 2.501,- Euro:
Spätestens 3 Monate nach dem Ende des Projekts müssen Sie einen Bericht über Ihre Tätigkeit abgeben. Außerdem müssen Sie eine Übersicht über Ihre Einnahmen und Ausgaben und ein Verzeichnis der Belege abgeben. Den Bericht, die Übersicht und das Verzeichnis dürfen Sie nur mehr in elektronischer Form abgeben.
Sie müssen die Originalbelege mit dem Verzeichnis der Belege mitschicken.
Tätigkeitsbericht Gewaltschutz
Pflicht über Nachweise und Berichte für Maßnahmen für das „Arbeitsprogramm Integration“
Als Nachweis, wofür Sie die Förderung verwendet haben, müssen Sie eine Übersicht über Ihre Einnahmen und Ausgaben und ein Verzeichnis der Belege abgeben. Den Bericht, die Übersicht und das Verzeichnis dürfen Sie nur mehr in elektronischer Form abgeben.
Sie müssen die Originalbelege mit dem Verzeichnis der Belege mitschicken.
Sie müssen Bericht über Ihre Tätigkeit bis spätestens 31. Jänner 2019 abgeben.
Tätigkeitsbericht für Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsprogramms Integration