Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderung sollen gleich an der Gesellschaft teilhaben können wie Menschen ohne Behinderung. Sie sollen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Dabei bekommen Menschen mit Behinderung Unterstützung vom Land Steiermark.
Diese Unterstützung geschieht auf zwei Arten:
- Es gibt mehrere professionelle Leistungen für Menschen mit Behinderung, die direkt das Land anbietet. Diese Leistungen stehen in einem Gesetz.
- Außerdem wird das Land Steiermark mehr Unterstützung für Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen von und für Menschen mit Behinderung bieten.
Selbsthilfeorganisationen bieten vor allem Austausch von Informationen und Erfahrungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Sie bieten Hilfe in vielen Lebenssituationen und die Menschen können sich gegenseitig unterstützen.
Selbsthilfegruppen vertreten die speziellen Anliegen und Bedürfnisse ihrer Mitglieder. Zum Beispiel informieren sie die Menschen in der Steiermark, unterstützen Forschungsprojekte oder bieten Interessens-Vertretungen für Menschen mit Behinderung.
Die wichtigsten Ziele sind:
- Menschen mit Behinderung sollen so selbstbestimmt wie möglich leben können. Es soll keine Abhängigkeit von fremder Hilfe geben. Das wollen wir mit Hilfe von Beratung und Begleitung durch Selbsthilfeorganisationen fördern.
- Zusammenhalt und gegenseitiges Vertrauen sind für Selbsthilfeorganisationen die wichtigsten Punkte.
- Professionelle Leistungen des Landes Steiermark sollen nicht die einzige Lösung für die Probleme der Menschen mit Behinderung sein. Wir wollen zuerst andere Lösungen finden. Das wollen wir erreichen, indem wir Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen fördern.
- Es soll in allen steirischen Regionen ausreichend Angebote für Menschen mit Behinderung geben.
Unter dem Schwerpunkt Gewaltschutz unterstützen wir vor allem folgende Maßnahmen:
- Maßnahmen für die richtige Beratung für jeden einzelnen Menschen. Das heißt: Maßnahmen zur Beratung zu allgemeinen Problemen von Menschen mit Behinderung, aber auch Beratung für die speziellen Probleme einzelner Menschen. Wichtig ist dabei auch, dass Menschen mit Behinderung andere Menschen mit Behinderung beraten. Außerdem sollen diese Maßnahmen darauf Wert legen, dass es auch Beratung bei den betroffenen Menschen zu Hause gibt.
- Maßnahmen, die die Mitglieder von Selbsthilfeorganisationen und Hilfesuchende unterstützen und motivieren.
- Maßnahmen, die Mitglieder von Selbsthilfeorganisationen und Hilfesuchende nach außen vertreten.