Flüchtlingswesen
Sozialreport
Österreich ist ein Staat, in dem jeder Mensch wichtig ist und Unterstützung bekommt. Österreich hat sich auch in mehreren internationalen Verträgen verpflichtet, den Menschen Schutz zu bieten, die auf der Flucht vor Verfolgung in ihrer Heimat sind.
Die österreichischen Bundesbehörden entscheiden in jedem einzelnen Fall ob eine Person das Recht auf Asyl hat. Es kommt öfters vor, dass der Asylantrag einer Person nicht anerkannt wird, diese Person aber nicht in ihre Heimat zurück kann. Zum Beispiel, weil es im Heimatland die Gefahr von Folter oder unmenschlicher Behandlung gibt. Oder weil in diesem Land Krieg herrscht. Diese Personen dürfen unter Umständen als „subsidiär Schutzberechtigte" in Österreich bleiben.
Die Ansprüche von Asylwerberinnen und Asylwerbern stehen im Grundversorgungsgesetz. Diese Regelung gilt vom Zeitpunkt des Ansuchens bis zur Entscheidung. Zur Grundversorgung gehört zum Beispiel der tägliche Lebensbedarf, wie eine Unterkunft und ein geringes Taschengeld.
Flüchtlinge werden in Österreich auf die Bundesländer verteilt. Je nachdem, wie viele Einwohnerinnen und Einwohner ein Bundesland hat, ist die Zahl der Flüchtlinge. Die Steiermark muss derzeit also 14,18 Prozent aller Asylwerberinnen und Asylwerber aufnehmen, die in ganz Österreich registriert sind.
Bei der Unterbringung der Flüchtlinge in den Regionen setzen wir auf den „steirischen Weg". Das heißt, wir wollen kleine, überschaubare Unterkünfte und keine Massenquartiere. Wir teilen diese Unterkünfte gleichmäßig auf die einzelnen Regionen und Gemeinden auf.
Hier bekommen Sie genaue Informationen zur Grundversorgung in der Steiermark: LINK