Antrag auf Zuerkennung bzw. Erhöhung des Pflegegeldes
Achtung: Aufgrund des Pflegegeldreformgesetzes 2012 sind ab 1. Jänner 2012 die einzelnen Länder nicht mehr für Angelegenheiten des Pflegegeldes zuständig, sondern ausschließlich die Pensionsversicherungsanstalten. Ab diesem Zeitpunkt sind Anträge ausschließlich bei Ihrer Pensionsversicherung einzubringen. Wenn Sie keine Pension oder Rente beziehen, ist Ihr Antrag jedenfalls bei der Pensionsversicherungsanstalt PVA einzubringen.
Daher wird ab diesem Zeitpunkt auch das bisherige Landes-Pflegegeld von der Pensionsversicherungsanstalt ausbezahlt. Während es bisher monatlich im Vorhinein ausbezahlt wurde, wird die Auszahlung zukünftig von der Pensionsversicherungsanstalt monatlich im Nachhinein durchgeführt werden. Um eine Auszahlungsunterbrechung durch diese Umstellung zu vermeiden, wird vom Land Steiermark für Jänner 2012 noch eine Vorschusszahlung geleistet.
Alle bereits anhängigen Verfahren werden vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung fertig bearbeitet. Für zukünftige Fragen das Pflegegeld betreffend ist ab 1. Jänner 2012 die Pensionsversicherungsanstalt zuständig.
Für rasche Erstauskünfte steht Ihnen auch das Sozial- und Pflegetelefon des Landes unter 0800/201010 telefongebührenfrei zur Verfügung.