Heizkostenzuschuss Winter 2009/2010 des Landes Steiermark
Die Steiermärkische Landesregierung hat am 28. September 2009 auf Antrag des Sozialreferenten in der Steiermärkischen Landesregierung, LHStv. Siegfried Schrittwieser, den geänderten Heizkostenzuschuss für den Winter 2009/2010 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 120,-- (bisher € 150,--) für Ölheizungen und € 90,-- (bisher € 70,--) für Heizungen mit sonstigen Brennstoffen angewiesen. Diese Veränderung ist durch die geänderte Preis-Struktur bei Brennstoffen im Vergleich zum Vorjahr notwendig geworden. So sind etwa die Kosten für Heizöl seit dem letzten Jahr um mehr als 30 Prozent gesunken, während bei den übrigen Heizungsarten die Kosten gestiegen sind. Im Winter 2008/2009 haben 15.000 Haushalte den Zuschuss erhalten, die Förderaktion für 2009/2010 beginnt am 19. Oktober 2009 und dauert bis 18. Dezember 2009.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1.10. 2009 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt (Achtung, bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren!):
Alleinstehende Personen: € 901,50
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.351,50
für AlleinerzieherInnen: € 817,--
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 259,--
Nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an geschieden Ehegatten und Kinder gelten nicht als Einkommen.
Mitzubringen sind: Meldeschein, Lichtbildausweis, letzten Pensionsabschnitt bzw. Einkunftsnachweis, bei minderjährigen Kindern Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe, bei KontoinhaberInnen die Kontonummer, Nachweis der Heizungsart (baubehördlicher Bewilligungsbescheid oder Bestätigung des Öllieferanten oder Bestätigung der Hausverwaltung/des Hauseigentümers) sowie Brennstoffrechnung oder Heizkostenrechnung.
Bitte bedenken Sie, dass die Wohnbeihilfe Neu auch die Betriebskosten umfasst und viel weitgehender fördert als der Heizkostenzuschuss. Wer Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU hat, sollte im eigenen Interesse um diese Förderung ansuchen.
Rückfragehinweis: Büro LHStv. Siegfried Schrittwieser, Tel. 0316-8773401