Mindestsicherung: Schrittwieser schlägt Lösung vor
Durch Verschlechterungsverbot keine Einbußen für Betroffene
Einen Ausweg zwischen der Haltung des Bundes, der für eine zwölfmalige Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung eintritt, und des Landtages Steiermark, der mehrheitlich eine vierzehnmalige Auszahlung dieser Sozialleistung beschlossen hat, sucht Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser in einem Bericht an den Landtag zu finden. „Darin werde ich dem Landtag Steiermark vorschlagen, die 15a-Vereinbarung mit dem Bund abzuschließen. Denn ansonsten wäre die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung, die für die Betroffenen eine Reihe von Vorteilen bietet, gefährdet. Denn der Bund will sie nur einführen, wenn alle Bundesländer unterzeichnen", so Schrittwieser. Doch müssen sich die Landtagsabgeordneten noch ein wenig gedulden, bis sie diesen Bericht erhalten, denn dieser wurde heute in der Sitzung der Landesregierung von der ÖVP-Fraktion aufgelegt, womit sich seine Weiterleitung verzögert.
Dass gerade die Steiermark das einzige Bundesland ist, welches durch sein Festhalten an einer vierzehnmaligen Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung deren Umsetzung womöglich blockiert, will der steirische Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser verhindern. „Für den einzelnen Betroffenen ändert sich nichts, ob in der 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern eine zwölf- oder eine vierzehnmalige Auszahlung festgeschrieben ist. Denn durch das Verschlechterungsverbot, wonach niemand durch die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung finanziell schlechter gestellt werden darf als durch die derzeitige Unterstützung aus der Sozialhilfe, ist es gewährleistet, dass all jene, die diese Gelder benötigen, sie in gleicher Höhe auch in Zukunft erhalten werden", argumentiert Schrittwieser.
Doch sollte die Mindestsicherung nicht beschlossen werden, würde auch eine Reihe von Vorteilen kippen. Denn mit Einführung der Mindestsicherung wären zum Beispiel die BezieherInnen dieser Leistung künftig auch krankenversichert - für Schrittwieser ein „sozialpolitischer Meilenstein". Außerdem würde sich dadurch das Land einen Betrag von sechs Millionen Euro jährlich ersparen, die bisher als Beiträge bzw. Zuzahlungen an die Krankenversicherungsträger überwiesen wurden. Diese Kosten würden dann vom Bund übernommen werden. Einen weiteren Vorteil der bedarfsorientierten Mindestsicherung bedeutet laut Schrittwieser der Umstand, dass mit deren Einführung gleichzeitig auch die Nettoersatzrate in der Notstandshilfe von 50 auf bis zu 55 Prozent angehoben werden soll. Dadurch müssten seitens der Steiermark weniger Mittel aus dem Topf der Mindestsicherung aufgewendet werden - laut vorliegenden Schätzungen circa neun Millionen Euro.
Rückfragehinweis: Büro LHStv. Siegfried Schrittwieser, Tel. 0316-8773401