Siegfried Schrittwieser: Pflegende Angehörige müssen entlastet werden
Unterstützung für jene, die sie brauchen
Die Pflege von Angehörigen daheim soll leichter gemacht werden. Das ist das Ziel einer Initiative des steirischen Soziallandesrates LH-Stv. Siegfried Schrittwieser. Im Rahmen dieser Bestrebungen wird ein Fonds für Familienmitglieder von LandespflegegeldbezieherInnen eingerichtet. „Damit können sich all jene, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, eine Auszeit leisten. Diese Maßnahme soll auch eine Entschädigung für die großartigen Leistungen sein, die diese Menschen Tag für Tag erbringen. Unser Grundsatz lautet stets: Mobil vor ambulant vor stationär. Zudem entlastet die Pflege daheim die Gemeinden und auch das Land", so Schrittwieser.
Anspruch auf finanzielle Unterstützung aus dem Fonds haben all jene, die erwachsene Angehörige, die mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, nachweislich Demenz-kranke Personen oder Kinder, die Pflegegeld der Stufe 1 erhalten, seit mindestens einem Jahr pflegen. Mit diesen Förderungen soll eine Ersatzpflege bezahlt werden, falls man durch Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen den Angehörigen nicht selbst pflegen kann. „Der Bund und auch andere Bundesländer haben diesen Weg bereits eingeschlagen. Deshalb war es wichtig, dass auch die Steiermark hier nachzieht", erklärt Siegfried Schrittwieser seine Beweggründe für diese Maßnahme. Die Kosten für den Fonds bewegen sich zwischen € 360.000 und € 432.000 und werden rein aus Landesmitteln bestritten. Pro Jahr wird mit 250 bis 300 Anträgen gerechnet.
Die Höhen der jährlich möglichen Zuwendung lauten wie folgt:
€ 1.200,- (bei Pflegegeldstufen 1, 2 oder 3)
€ 1.400,- (bei Pflegegeldstufe 4)
€ 1.600,- (bei Pflegegeldstufe 5)
€ 2.000,- (bei Pflegegeldstufe 6)
€ 2.200,- (bei Pflegegeldstufe 7)
Bei BezieherInnen der Pflegegeldstufen 1 bis 5 darf das Einkommen der pflegenden Angehörigen nicht höher als € 2.000 sein. Erhält die zu pflegende Person Pflegegeld der Stufen 6 oder 7, darf das Einkommen maximal € 2.500 betragen, um finanzielle Unterstützung aus dem Fonds zu erhalten. Ansuchen für eine solche Unterstützung sind an die Sozialabteilung des Landes zu stellen.
Rückfragehinweis: Büro LHStv. Siegfried Schrittwieser, Tel. 0316-8773401