"Wir müssen sparen, um das System zu retten!"
LH-Stv. Siegfried Schrittwieser zum Sozialbudget 2011/12
5. Mai 2011
Die dramatische Kostenentwicklung im Sozialbereich macht es notwendig, dass im Doppelbudget des Landes Steiermark für die Jahre 2011 und 2012 auch in diesem Bereich Konsolidierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssen. „Die getroffenen Maßnahmen sind mir natürlich nicht leicht gefallen, aber sie waren einfach notwendig, um unser Sozialsystem in der Steiermark, das nach wie vor eines der besten in Österreich, wenn nicht sogar in ganz Europa ist, dauerhaft abzusichern. Dieser Umstand muss uns allen bewusst sein", erklärt LH-Stv. Siegfried Schrittwieser. Dennoch wird es im Sozialbereich zu keinen Einsparungen, sondern lediglich zur Eindämmung der Kosten kommen. So sind die jeweiligen Posten für die Sozialhilfe, die Behindertenhilfe und die Jugendwohlfahrt im Doppelbudget 2011/2012 jeweils höher dotiert als im Budget des Jahres 2010.
Im Sozialbudget sind für das Jahr 2011 rund 360 Millionen Euro veranschlagt, für 2012 sind rund 338 Millionen Euro vorgesehen. Bei der Behindertenhilfe und der Jugendwohlfahrt werden Kostenzuschüsse für Heilbehandlungen und Therapien gesenkt, Tag- und Stundensätze gekürzt, Betreiber und Träger stärker kontrolliert und Sonderverträge mit den Trägern hinsichtlich ihres Ausmaßes und ihrer Notwendigkeit evaluiert. Das Angebot an bezuschussten Leistungen bleibt aber aufrecht, wie etwa die Physiotherapie, Ergotherapie oder psychologische Behandlung.
Kostenexplosion bei Pflichtleistungen
„Seit 2002 sind die Ausgaben im Pflichtleistungsbereich um 129 Prozent gestiegen, in der Behindertenhilfe gar um 141 Prozent. Hätten wir nichts getan, wäre - bei einer durchschnittlichen Kostensteigerung von rund 16 Prozent wie in den letzten Jahren - für 2011 ein Mehrbedarf von rund 38 Millionen Euro nötig gewesen, der sich im Jahr 2012 um weitere 125 Millionen Euro erhöht hätte. Damit wäre schlussendlich das ganze System unfinanzierbar geworden, was wiederum weit größere Einschnitte mit sich gebracht hätte", unterstreicht Schrittwieser.
In der Flüchtlingsbetreuung ist seit vier Jahren ein Rückgang um 40 Prozent an AsylwerberInnen, welche in der Steiermark in der Grundversorgung registriert sind, zu verzeichnen. Durch diesen Umstand sind auch in diesem Bereich Einsparungen möglich. Weiters entfällt der 50prozentige Kostenzuschuss für die Absolvierung der Berufsreifeprüfung, da es sich dabei um eine Bildungsmaßnahme handelt sowie die Pendlerbeihilfe. Das Pendlerpauschale des Bundes bleibt davon unberührt.
Neu: Sozialversicherungsrechtliche Absicherung für Pflegeeltern
Projekte für den zweiten Arbeitsmarkt werden reduziert, da diese, aufgrund der angesprungenen Konjunktur und der äußerst positiven Entwicklung am steirischen Arbeitsmarkt, nicht mehr in diesem Ausmaß notwendig sind. „Als Sozialleistung des Landes bleiben weiterhin der Heizkostenzuschuss, die Seniorenurlaubsaktion sowie die Weihnachtsbeihilfe für sozial Bedürftige bestehen. Die Wohnbeihilfe NEU bleibt ebenso bestehen, allerdings wird der Anspruch auf diese Beihilfe zukünftig genauer kontrolliert und die Anrechnung der Betriebskosten mit 50 Prozent gedeckelt. Froh bin ich darüber, dass es gelungen ist zahlreiche Arbeitsprojekte, insbesondere für Jugendliche, Frauen, Ältere und Menschen mit Behinderung fortzusetzten und ab 2012 erstmalig eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung für Pflegeeltern im Sozialbudget des Landes Steiermark zu verankern. Insgesamt werden jene Menschen, die eine Betreuung brauchen, diese auch in Zukunft erhalten. Bei allen Überlegungen stand immer im Mittelpunkt, die Beteiligten einzubinden, soziale Härten zu vermeiden und den Mitteleinsatz zu optimieren. Nun sollen die Kosten gesenkt und die Gemeinden sowie das Land so vor einer drohenden Pleite bewahrt werden", erklärt Schrittwieser.