Kinderleitbilder
Kinder haben ein Recht auf Information in deren Sprache und Begrifflichkeit. Dies wurde bereits in der Kinderrechtskonvention der UNO, die in Jahr 1989 von 192 Staaten ratifiziert wurde, definiert. 2011 wurden die Kinderrechte in die Österreichische Bundesverfassung aufgenommen.
Das Leitbild des Heilpädagogischen Zentrums des Landes Steiermark ist in „erwachsener" Sprache verfasst und für „Erwachsene" gedacht. Jungen Menschen mit ihren eigenen Worten das Heilpädagogische Zentrum des Landes Steiermark zu erklären, war die Idee hinter einem erfolgreichen Kooperationsprojekt zwischen der HTBVLA-Ortweinschule, Abteilung Kunst und Design und dem Heilpädagogischen Zentrum des Landes Steiermark. So entstanden für unterschiedliche Altersgruppen drei in der Steiermark einzigartige Kinderleitbilder.