Die Charta des Zusammenlebens in Vielfalt
Die „Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark" ist die verfasste Grundlage
der Bemühungen um Integration, ein mit Sorgfalt im Konsens entwickeltes Papier, das es mit Leben zu erfüllen gilt.
Die Charta, so heißt es auch in der Präambel, drückt das Selbstverständnis von Politik und Verwaltung des Landes Steiermark hinsichtlich eines professionellen, zukunftsorientierten Umgangs mit der gesellschaftlichen Vielfalt aus. Als Ausgangspunkt für den Weg der Steiermark, langfristig das Zusammenleben aller in ihrer steirischen Heimat bestmöglich zu gestalten, definiert sie die gemeinsamen Grundsätze und Haltungen und benennt die strategischen Zielsetzungen des Landes.
Elf Grundsätze
Sie fußt auf elf Grundsätzen:
- Bekenntnis zur Entwicklung einer offenen Gesellschaft auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention.
- Ein gleichberechtigtes Zusammenleben in Freiheit verlangt nach gleichen Rechten und Pflichten auf Basis unserer Rechtsordnung für alle.
- Die gemeinsame Sprache im Alltag der hier lebenden Menschen ist Deutsch. Gleichzeitig stellt die Vielfalt der in der Steiermark beherrschten Sprachen eine wertvolle Ressource dar.
- Das immer schon falsche Bild einer homogenen Mehrheitsgesellschaft ist zu verwerfen.
- Erfolgreiche Politik ist nur in Anerkennung der Realität der Vielfalt denkbar. Das Ziel dieser Politik ist Teilhabe, die allen offen steht.
- Integration ist eine Querschnittsmaterie, die in allen Bereichen der Politik und Verwaltung wahrzunehmen ist.
- Gegenseitiger Respekt.
- Kampf gegen jegliche Form der Diskriminerung.
- Anerkennung der Vielfalt als Normalität
- Besinnung auf gemeinsame Bedürfnisse
- Es gibt keinen exklusiven Anspruch auf Heimat
Haltungen
Die Charta legt auch klar, welche Haltung, welche Einstellungen für das Gelingen des Zusammenlebens notwenig sind: Die einzelnen Menschen sind als Individuen und nicht in erster Linie als Mitglieder einer bestimmten Gruppe wahrzunehmen, Neugier und die Bereitschaft, direkt nachzufragen, sind erforderlich. Alle Menschen sind als selbstbestimmte HandlungsträgerInnen und nicht als Objekte für Pläne und Projekte wahrzunehmen, Vorurteile müssen beiseite geräumt werden, um die Menschen wahrzunehmen, tradierte Bräuche und Kulturen dürfen nicht unhinterfragt hingenommen werden, wenn sie die österreichische Rechtsordnung konterkarieren, eigene Prägungen und Bedürfnisse sollten als Teil der Vielfalt wahrgenommen werden. Und letztlich sollte es keinen Zweifel daran geben, dass Vielfalt als heute stattfindende Realität zumutbar ist.
Sieben strategische Ansätze
Sieben strategische Zielsetzungen in der Charta definieren das langfristige politische Programm der Steiermark. Exemplarische Projekte und Vorhaben zeigen, wohin die gemeinsame Reise gehen soll.
Das Prinzip der Charta wurde bereits in deren Entstehungsprozess gelebt. In die Vorbereitung waren eine Vielzahl von Menschen aus verschiedenen Bereichen eingebunden, entstanden ist sie in Zusammenarbeit aller politischen Ressorts. Beschlossen wurde sie in der Steiermärkischen Landesregierung und im Landtag Steiermark als Selbstverpflichtung und Ausdruck des gemeinsamen Willens.
Bericht des Zusammenlebens
Im Bericht des Zusammenlebens ist die Umsetzung der steirischen Integrationsstrategie dokumentiert. Der Berichtszeitraum beträgt jeweils ein Jahr. Der aktuellste Bericht des Zusammenlebens - die dritte Fassung - beinhaltet den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2014 und wird in Kürze hier veröffentlicht werden.
Der Bericht enthält eine zusammenfassende Darstellung der laufenden sowie im Berichtszeitraum abgeschlossenen Prozesse, Maßnahmen und Projekte in den Handlungsfeldern Politik und Verwaltung, Integrationspartnerschaft Steiermark, Partnerschaften mit Gemeinden, Städten und (Klein-)Regionen, organisierte Zivilgesellschaft und Bevölkerung.
Der Bericht des Zusammenlebens ist ein Dokument, in welchem die Fortschritte bei der Umsetzung der „Charta des Zusammenlebens" abgebildet sind. Daraus wird ersichtlich, dass der steirische Weg in der Integrationspolitik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen und Handlungsfeldern ansetzt. Die praktische Umsetzung der „Charta des Zusammenlebens" bindet zahlreiche und vielfältige Partnerinnen und Partner mit ein.
Der Bericht ist auch der Beleg für die zahlreichen Aktivitäten und verdeutlicht deren Umfang, sowie den großen Einsatz zahlreicher Menschen und Organisationen, die sich für eine Gesellschaft engagieren, in der das Zusammenleben in Vielfalt ermöglicht wird.
Erster Bericht des Zusammenlebens
Zweiter Bericht des Zusammenlebens
Dritter Bericht des Zusammenlebens