FÖRDERCALL: PROJEKTFONDS STEIERMARK 2024
Informationen zur Einreichung von Förderansuchen:
- Jede/Jeder Förderwerbende muss 1 Mal das Formular „Förderungsansuchen“ mit allen Grunddaten ausfüllen.
- Diesem Förderungsansuchen ist für jedes Projekt das vollständig ausgefüllte Formular „Projektantrag“ beizulegen und zu übermitteln.
Per E-Mail an: projektfonds-integration@stmk.gv.at
oder
per Post an: Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 11 – Soziales, Arbeit und Integration
Förderungsmanagement
Hofgasse 12
8010 Graz
Höhe der Förderung:
- Bis zu € 15.000 Projektförderung je Gemeinde/Stadt, wenn Projektumsetzung gemeinsam mit Ehrenamtlichen erfolgt, wovon jeweils bis zu € 2.000 pro Projekt eingesetzt werden kann.
- Bis zu € 1.000 Projektförderung an Ehrenamtliche, die ohne Zusammenarbeit mit einer Gemeinde/Stadt ein Förderansuchen einreichen.
Stichtage für die Förderungsentscheidung:
Förderungsansuchen die bis zu einer Woche vor den folgenden Stichtagen einlangen, werden binnen Monatsfrist entschieden und mitgeteilt:
- 31. März 2024
- 30. April 2024
- 31. Mai 2024
- 30. Juni 2024
- 31. Juli 2024
- 30. September 2024
- 31. Oktober 2024
- 30. November 2024
Geförderte Projekte müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Die detaillierten Förderrichtlinien sowie alle Unterlagen/Formulare für Ihren Antrag:
Kontakt bei Fragen und Beratungsbedarf:
Für zusätzliche Fragen und Infos steht Ihnen das Referat Integration und Flüchtlingsangelegenheiten der Abteilung 11 – Soziales, Arbeit und Integration gerne unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/800262 und unter projektfonds-integration@stmk.gv.at zu Verfügung.