Gewaltschutz
Die erschreckend hohe Gewaltbereitschaft gegenüber Frauen stellt ein großes gesamtgesellschaftliches Problem dar. Eine zunehmend kulturell und religiös motivierte Gewalt ist dabei nicht von der Hand zu weisen. Gewaltprävention und Gewaltschutz sind daher zentrale gesellschaftliche Aufgaben, die konsequent weiterentwickelt und ausgebaut werden müssen.
In der Steiermark wird daher zum Schutz von Opfern bei und nach Gewalterfahrungen Hilfe in Frauenschutzeinrichtungen und Kinderschutzeinrichtungen sowie Gewaltschutz durch Interventionen für von Gewalterfahrung betroffenen Personen angeboten.
Opfern und Betroffenen von Gewalt soll eine niederschwellige, unentgeltliche und anonyme Hilfe ermöglicht werden, die insbesondere durch qualifizierte Beratung geleistet wird. Diese Leistungen sollen dem Schutz und der Hilfe in Notsituationen nach psychischer, physischer, ökonomischer, digitaler und insbesondere sexueller Gewalt dienen.
Förderungen von Projekten oder Programmen für die Zielgruppe der Asylwerber sind nicht vorgesehen beziehungsweise werden im Bereich des Gewaltschutzes im Einzelfall beurteilt.
Die wesentlichen Zielsetzungen
- Religiös bzw. kultureller (insbesondere islamistischer) motivierter Gewalt und Unterdrückung hinsichtlich Frauen und Kindern entgegenzuwirken.
- Opferschutz durch qualifizierte Beratung, Betreuung und Unterstützung bei und nach psychischer, physischer, ökonomischer, digitaler oder sexueller Gewalt in auf Gewaltschutz spezialisierten Einrichtungen.
- Bewältigung der individuellen Situation der betroffenen Personen nach einer Gewalterfahrung.
- Prävention von (erneuter) Gewalterfahrung/-ausübung in lebensrelevanten Umfeldern (zB.: Familie, Nachbarschaft, Arbeitsstelle, Schule, Ausbildungseinrichtung).
- Gewaltprävention und Gewaltschutz möglichst eng miteinander verschränken.
Unter dem Schwerpunkt Gewaltschutz werden insbesondere unterstützt
- Prävention von religiös bzw. kulturell motivierter Gewalt gegen Frauen und Kinder.
- Sensibilisierung hinsichtlich des großen Gefahrenpotentials von religiös bzw. kulturell motivierter Gewalt gegen Frauen und Kinder.
- Beratung und Information im Rahmen der Kinderschutzarbeit.
- Frühzeitige Prävention und Intervention in Fällen von Gewalt gegen Kinder.
- Beratung und Information im Rahmen der Frauenschutzarbeit.
- Unterstützung und Stärkung gewaltbetroffener Frauen durch spezialisierte Beratung, sowie Bekanntmachung der Beratungs- und Hilfsangebote.
- Beratung und Information im Rahmen von Interventionen zur Prävention von Situationen erneuter Gewalt.
- Maßnahmen zur Stabilisierung und Reintegration von durch Gewalt betroffene Personen.