Lehrlingsbeihilfe
Die Lehrlingsbeihilfe dient als Zuschuss zum Lebensunterhalt und kann für Erziehungsberechtigte des Lehrlings/Jugendlichen, in lehrähnlichen Ausbildungs- oder Dienstverhältnissen bzw. für Lehrlinge/Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr, sofern sie einen eigenen Haushalt führen zur Förderung gelangen.
Details dazu können dem Förderungsantrag entnommen werden.