Förderungsmanagement
Das Sozialressort des Landes Steiermark fördert Projekte und Maßnahmen entsprechend den vorliegenden thematischen Schwerpunktsetzungen.
Zum Zeitraum des 1. Halbjahres 2025 wurden Entscheidungen zu den Förderungsprojekten bereits vorgenommen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern eine Neubeantragung der Förderungsprojekte für den Zeitraum des 2. Halbjahres.
Die Förderungsschwerpunkte des Sozialressorts von Herrn Mag. Hannes Amesbauer wurden teilweise etwas verändert bzw. besteht nun die Beschreibung zum Schwerpunkt "Soziale Projekte zur Heranführung und (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt". Projekte des Förderungsschwerpunkt „Arbeit und Qualifizierung" sind nun überwiegend in der politischen Zuständigkeit zum Ressort Arbeit und Wirtschaft von Herrn DI Willibald Ehrenhöfer. Dazu sind nun bestimmte Projekte dem Schwerpunkt "Soziale Projekte zur Heranführung und (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt zuzuordnen und zu beantragen.
Damit die Abwicklung der Förderungsansuchen für die Projektzeit des 2. Halbjahres 2025 (vom 1.07. bis 31.12.2025) und somit alle Schritte zur Begutachtung und Bewertung Ihres Antrags rechtzeitig und im Rahmen der budgetären Möglichkeiten erfolgen können, bedarf es eines NEU eingebrachten Förderungsansuchens bis spätestens 30.04.2025. Verspätet eingebrachte Ansuchen können im Regelfall leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Das ausgefüllte Antragsformular und die Beilage "RVA und RA Förderung" ist bitte ausschließlich an das Mailpostfach abt11-foem@stmk.gv.at zu übermitteln.
Etwaige spezielle Förderungsverfahren (z.B. anlassbezogene Fördercalls, das Kooperative Programm im Bereich Arbeit und Qualifizierung) bleiben von diesem Fristenlauf unberührt.