Land Steiermark: 10 Millionen Euro für innovatives Wohnen für Menschen mit Behinderung
Graz, 10. Juli 2018

Neue Wohnformen beziehungsweise betreute Wohngemeinschaften in geförderten Wohnungen für Menschen mit Behinderung: Dafür nimmt das Land Steiermark gemeinsam mit der EU zehn Millionen Euro in die Hand. Gefördert wird die Errichtung oder die Verbesserung behindertengerechter Wohnungen. „Unser Ziel ist es, dass auch Menschen mit Behinderung selbstständig wohnen können", erläutert Soziallandesrätin Doris Kampus, die auf insgesamt 170 neue Betreuungsplätze verweist, die bis 2020 in der Steiermark geschaffen werden. Erreicht wird selbstständiges Wohnen für Menschen mit Behinderung auch dank der Unterstützung von professionellen Betreuerinnen und Betreuern, die etwa bei der Haushaltsführung, bei der Behördenwegen oder auch bei der Körperpflege helfen.
Da Menschen mit Behinderung oftmals von Armut betroffen sind, sollen die tatsächlichen Wohnkosten durch die Förderung möglichst gering gehalten werden. „Menschen mit Behinderung zahlen keine Miete, sondern nur die Betriebskosten", betont Soziallandesrätin Kampus. Diese Betriebskosten können wiederum mit Leistungen aus dem Behindertengesetz wie zum Beispiel Lebensunterhalt oder Mietzinsbeihilfe gedeckt werden.
Zielgruppe sind erwachsene Menschen mit einer Behinderung im Sinne des steirischen Behindertengesetzes, die in einer eigenen Wohnung leben wollen und können. Idealerweise haben diese Menschen bereits Erfahrungen im praktischen Leben gesammelt und sind in der Lage, sich im Bedarfsfall Hilfe zu organisieren.
Die Vorhaben sollen in der gesamten Steiermark umgesetzt werden. Das Projektvolumen kann zwischen 50.000 und 2,5 Millionen Euro betragen. Vom Förderungswerber ist auch ein qualifiziertes Betreuungskonzept vorzulegen. Wichtig dabei: Es ist sicherzustellen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen können. Wünschenswert ist es daher, wenn die neuen Objekte in belebten Ortskernen errichtet werden.