Die Steiermark setzt voll auf Inklusion
Internationaler Tag der Inklusion
Graz, 04. Mai 2021
Mit einem neuen Aktionsplan wird für die Jahre bis 2023 der Weg zu einer noch inklusiveren Steiermark vorgezeichnet. Der heutige Tag der Inklusion macht deutlich: Vieles ist in den vergangenen Jahren gelungen, aber es ist noch viel zu tun, um Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit für alle Menschen zu verwirklichen.
„Menschen mit Behinderung wollen leben, arbeiten und wohnen wie Menschen ohne Behinderung. Unsere Aufgabe in der Politik ist es, dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen", unterstreicht Soziallandesrätin Doris Kampus anlässlich des Internationalen Tages der Inklusion am 5. Mai. Die Steiermark sei im Umgang mit Menschen mit Behinderung in vielerlei Hinsicht ein Vorzeigebundesland.
Kampus erinnert in diesem Zusammenhang an das Steiermärkische Behindertengesetz als Basis, die von ihr ins Leben gerufene Partnerschaft Inklusion und den Aktionsplan des Landes, der seit 2012 den Kurs für eine noch inklusivere Steiermark vorgibt. Für den Zeitraum 2021 bis 2023 werden unter anderem Schwerpunkte für Kinder sowie ältere Menschen mit Behinderung gesetzt. Erfolgsprojekte wie die österreichweit einmalige Ausbildung zur Peer-Beratung oder Maßnahmen im Bereich der Beschäftigung und des Wohnens werden fortgesetzt. Kampus: „Ich bedanke mich bei allen Menschen, die zu einer inklusiven Steiermark beigetragen haben und weiterhin beitragen."
Positiv blicken auch Expertinnen und Experten aus der Behindertenhilfe sowie Selbstvertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderung anlässlich des heutigen Inklusions-Tages auf die Bilanz des bisher Erreichten und formulieren ihre Erwartungen
Mag. Siegfried Suppan, Behindertenanwalt des Landes Steiermark: „Ich setze auf die Fortsetzung der Partnerschaft Inklusion. Die partizipative Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen soll die Grundlage für eine zukunftsträchtige Inklusionsstrategie bilden. Besondere Bedeutung kommt hier dem Arbeitsbereich zu. Da behinderte Menschen von den Auswirkungen der aktuellen Krise auf den Arbeitsmarkt wiederum besonders betroffen sind, wird die Fortführung und Intensivierung der erfolgreichen inklusiven Beschäftigungsangebote in der Steiermark ein entscheidender Beitrag zur Chancengleichheit sein."
Heinz Sailer, Vorsitzender des Steiermärkischen Monitoringausschusses: „Erst durch eine umfassende Barrierefreiheit können Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben selbstbestimmt teilnehmen. Deshalb ist Barrierefreiheit eine wichtige Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Der Steiermärkische Aktionsplan war und ist ein gutes Instrument für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Steiermärkische Monitoringausschuss begrüßt eine Weiterführung des steirischen Aktionsplans und hebt eine Intensivierung bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung, sowie eine umfassendere Partizipation in allen Belangen, die Menschen mit Behinderung betreffen, hervor."
Robert Konegger und Dietmar Ogris, Vorstände des Vereins Selbstbestimmt Leben: „Wenn wir Inklusion sagen, heißt das: Steirerinnen und Steirer mit Behinderung mitten hinein ins Leben! Schluss mit Institutionalisierung, Schluss mit der Exklusion aus dem Schul- und Bildungssektor, Schluss mit der Ausgrenzung aus der Arbeitswelt! Menschen mit Behinderung sind gleich an Würde und Wert wie alle anderen auch. Die Steiermark zeigt seit Jahren federführend auf, dass mit der Partnerschaft Inklusion ein partizipatives Teilhaben und Gestalten in allen Lebenswelten regionsübergreifend umsetzbar ist. Ein klares politisches Ja des Soziallressorts schafft das Fundament für 365 Tage gelebte Inklusion in unserem Bundesland. Nichts über uns, ohne uns ist auch ein heilsames Moment für eine Gesellschaft, die in vieler Hinsicht Herausforderungen zu bestehen hat."
Thomas Driessen, Vorstandsvorsitzender der Sozialwirtschaft Steiermark: „Die Sozialwirtschaft Steiermark vertritt rund 50 Betriebe, die sich mit ihren Dienstleistungen der Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet sehen. Dank eines sehr breit gefächerten Dienstleistungsangebots haben Menschen mit Behinderung heute deutlich mehr Auswahlmöglichkeiten als noch vor 20 Jahren. Der Leistungskatalog des Behindertengesetzes bietet nicht immer die notwendige Flexibilität, um bei komplexen Problemlagen die passende Unterstützung zu organisieren. Wir sind froh, dass im Rahmen der von Soziallandesrätin Mag.a Kampus ins Leben gerufenen Partnerschaft Inklusion an eine grundlegende Reform des Behindertengesetzes gedacht ist. Unsere Betriebe haben in den letzten Jahren zahlreiche Pilotprojekte im Rahmen des Aktionsplans entwickelt und umgesetzt, die zeigen, dass Teilhabe meist durch individuelle - und manchmal auch unkonventionelle - Lösungen gelingt."