AMS hat bereits 229 Kundinnen und Kunden aus der Ukraine
Ukrainehilfe Steiermark: Arbeitskräfte bringen gute Grundqualifikation mit.
Graz (20. April 2022).- Die Integration von Menschen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, am steirischen Arbeitsmarkt stand im Mittelpunkt des Mediengesprächs zur Ukrainehilfe am heutigen Mittwoch (20.04.2022). Laut Karl-Heinz Snobe, dem Landesgeschäftsführer des Arbeitsmarktservice Steiermark, sind aktuell 229 Personen aus der Ukraine bereits in Kontakt mit dem AMS getreten – etwa 100 davon in Graz. „Es wurden mittlerweile 74 Beschäftigungsbewilligungen erteilt. Rund 250 steirischen Unternehmen haben ihr Interesse an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Ukraine gemeldet“, berichtet Snobe. „Die Menschen bringen eine sehr gute Grundqualifikation mit, zumeist Matura oder sogar einen akademischen Abschluss“, so Snobe weiter. Aktuell überwiegt allerdings die Nachfrage nach Kräften in Hilfs- und Anlernberufen in den Bereichen Produktion und Landwirtschaft, aber auch Gastronomie und Hotellerie. Unternehmen brauchen für die Beschäftigung von Vertriebenen aus der Ukraine eine Beschäftigungsbewilligung des AMS, die aber sehr unkompliziert und rasch erteilt wird. Es reicht dafür die so genannte „Blaue Karte“, die das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ausstellt und die von der Staatsdruckerei erstellt wird. Ein weiteres Prüfverfahren ist nicht notwendig. Snobe schätzt das aktuelle Arbeitskräftepotenzial auf rund 2.000 Personen aus der Ukraine.
Eine entscheidende Rolle für den Zugang zum Arbeitsmarkt haben Deutschkenntnisse. Deutschkurse werden vom Österreichischen Integrationsfonds angeboten.
Anerkennung und Zuverdienstgrenze
Bei ausgewählten Berufen ist es auch notwendig, dass ausländische Ausbildungen, Diplome und Zeugnisse übersetzt und nach österreichischem Recht anerkannt werden. Hier hilft die Anlaufstelle beim Verein Zebra Betroffenen unter 0316/83 56 30-100 oder ast@zebra.or.at weiter. Sie bietet spezialisierte Fachberatung im Bereich Anerkennung von Qualifikationen, auch eine Abklärung, ob eine formale Anerkennung notwendig bzw. möglich ist und unterstützt bei der Organisation beglaubigter Übersetzungen von Diplomen oder Zeugnissen. Bisher haben über 60 Personen aus der Ukraine im Fachbereich AST angefragt, mit unterschiedlichsten Ausbildungen zum Beispiel aus Verwaltung, Recht, Pflege, Medizin, Soziales, Technik, Architektur oder EDV.
Wenn Personen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, in die staatliche Grundversorgung aufgenommen worden sind, kann zusätzlich zur Grundversorgung ein bestimmter Betrag pro Monat dazuverdient werden, ohne dass dies eine Auswirkung auf die Grundversorgung hat. Dieser Freibetrag beträgt pro Monat 110 Euro, pro Angehörigem 80 Euro. Als Basis ist immer ein Zwölftel des Jahres-Brutto-Einkommens heranzuziehen. Wenn jemand mehr verdient, dann werden davon die Freibeträge abgezogen. Die Differenz zwischen dem Anspruch aus den fließenden Mitteln der Grundversorgung und dem anrechenbaren Einkommen wird weiter ausbezahlt. Auch Bekleidungsbeihilfe und Unterstützung für den Schulbedarf bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Mehr als 6.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in der Steiermark erfasst
Barbara Pitner, die Leiterin des Krisenstabes Ukrainehilfe, berichtete aktuelle Zahlen und Daten zur Ukrainehilfe. Laut internationalen Angaben sind mittlerweile 12 Millionen Menschen in und außerhalb der Ukraine vertrieben worden – fünf Millionen davon außerhalb ihres Heimatlandes. In Österreich wurden bisher 61.058 Personen polizeilich erfasst, in der Steiermark liegt diese Zahl bei 6.253 Personen. Insgesamt 5.535 Personen sind in der Grundversorgung aufgenommen worden. Davon sind rund 33 Prozent in Graz und weitere zehn Prozent in Graz-Umgebung untergebracht, die restlichen Personen sind regional in allen Bezirken der Steiermark verteilt. Derzeit stehen 7.000 als frei gemeldete Unterkunftsplätze zur Verfügung.
Sichere Lage in den Ukrainischen Atomkraftwerken
Die Lage in den kerntechnischen Anlagen in der Ukraine – einem weiteren Schwerpunkt des Mediengesprächs – ist derzeit stabil, wie Harald Eitner, der Leiter der Fachabteilung für Katastrophenschutz und Landesverteidigung, berichten konnte. Eitner: „In der Ukraine bestehen vier Atomkraftanlagen mit 15 Reaktoren, die zum Teil in Betrieb sind. Stillgelegt ist bekanntlich die Anlage in Tschernobyl. Dort ist es aber notwendig, Brennstäbe professionell zu kühlen. Probleme gab es beim Wechsel der technischen Teams dort und bei der Stromversorgung. Beides wurde mittlerweile gelöst.“ Auch im AKW Saporischschja, das in einem von Russland kontrollierten Landesteil steht und das größte AKW Europas ist, ist der Wechsel der ukrainischen AKW-Mannschaften mittlerweile wieder möglich. Von einem Forschungsreaktor, der in Charkiw und somit im Kampfgebiet liege, geht laut Eigner wegen nur geringen Mengen radioaktivem Materials keine Gefahr aus. Zudem sei die Steiermark dank der aktuellen Wetter- und Prognosekarten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik in Wien für den Fall eines Zwischenfalls gut gerüstet.
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Allgemeine Informationen
Service für Medien: Pressefotos vom Betrieb des Ankunftszentrums sind in der Fotogalerie zu finden.
Ukrainehilfe:
- Ein Informationsblatt für Vertriebene aus der Ukraine bietet das BFA auf Deutsch und Ukrainisch an. Weitere Infos des BFA zum Download findet man hier.
- Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten in der Steiermark sind unter www.ukrainehilfe.steiermark.at zu finden.
- Meldungen über freie Quartiere in der Steiermark können per E-Mail an grundversorgung@stmk.gv.at gerichtet werden.
- Das Land Steiermark sucht Gasteltern für minderjährige Flüchtlinge. Meldungen bitte per E-Mail an kinderundjugendhilfe@stmk.gv.at.
- Die Hotline des Landes Steiermark zur Ukrainehilfe unter der Telefonnummer +43 800 201010 steht an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung.
- Notfallnummer (Deutsch und Ukrainisch) des österreichischen Innenministeriums: +43 1 2676 870 9460 (erreichbar von 8 bis 20 Uhr)
Graz, am 20. April 2022
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
zur Verfügung.