Leistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
Die folgenden drei Links enthalten Dokumente mit Listen von Leistungserbringern, die Leistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld anbieten:
sozialpsychiatrische Einrichtungen
stationäre und teilstationäre Einrichtungen
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld haben, können Sie den Antrag auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld stellen:
Telefon: +43 (0)3332-606
E-Mail: bhhf@stmk.gv.at
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 7:00 bis 12:30 Uhr
Für weitere Informationen stehen in folgende Stellen zur Verfügung:
- die Sozialreferate der Bezirksverwaltungsbehörden
- die Sozialservicestelle des Landes unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 201010
- die Regionalen Beratungszentren des Landes
Informationen zum Thema Behindertenhilfe und zu weiteren Themen des Sozialressorts finden Sie auf dem Sozialserver des Landes unter dem Menüpunkt Informationsmaterial.