Gewaltschutz in der Steiermark
Häusliche Gewalt und PartnerInnengewalt sind in Österreich - und der Steiermark- nach wie vor traurige Realität. Betroffen sind Menschen unabhängig von sozialer Schicht, Alter, Religion und Herkunft. Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass jede fünfte Frau in Österreich im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt, und es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer weitaus höher ist.
Mit dem 2014 in Kraft getretenen "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", bekannt unter dem Titel "Istanbul Konvention", gibt es seither in Europa ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen. Für Staaten, wie auch Österreich, die diese Konvention ratifiziert haben, ist sie rechtlich verbindlich und umzusetzen. Die Konvention enthält weitreichende Verpflichtungen zur Prävention, zum Schutz von Opfern und zur wirksamen Strafverfolgung. Die Steiermark bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen, die in der Istanbul Konvention festgehalten sind. Das Thema Gewaltschutz ist von großer Relevanz - Maßnahmen zum Gewaltschutz werden seither beständig gesetzt und bestehende Instrumente evaluiert und im Dialog des Gewaltschutzbeirates weiterentwickelt.
Als Fazit kann festgehalten werden, dass das Angebot für Hilfe bei Gewalt bzw. Gewaltprävention gegenüber Frauen und Kindern in der Steiermark vielfältig und auch regional gut aufgeteilt ist sowie den neuesten Erkenntnissen der Gewaltschutzexpertinnen entspricht. Die Steiermark kann im Bereich des Gewaltschutzes somit als österreichweite Vorreiterin betrachtet werden. So haben beispielsweise nur in der Steiermark Frauen und deren Kinder ein Recht auf Schutz in einer Schutzeinrichtung (Steiermärkisches Gewaltschutzeinrichtungsgesetz - StGschEG). Das Basisnetzwerk stellen die Frauenhäuser, regionalen Krisenwohnungen, Übergangswohnungen, das Gewaltschutzzentrum samt den Außenstellen, die regionalen Kinderschutzzentren und die Männerberatung dar.
Die Steiermark verfolgt in der Weiterentwicklung des Schutzes für Frauen und Kinder stets einen ganzheitlichen Zugang. Ein umfassender Schutz für Betroffene kann nur dann gewährleistet werden, wenn auch intensiv mit den Tätern gearbeitet bzw. weitreichende Sensibilisierungsarbeit mit Burschen und Männern geleistet wird. Unter dem ganzheitlichen Zugang wird allerdings auch der Aspekt beachtet, dass PartnerInnengewalt auch gleichgeschlechtlich sein kann.