Urlaubsaktion für Seniorinnen und Senioren
Nicht alle Seniorinnen und Senioren können sich einen Urlaub leisten. Das Land Steiermark will aber auch diesen Menschen eine Abwechslung ermöglichen. Deshalb gibt es die Urlaubsaktion für Seniorinnen und Senioren. Die Urlaubsfahrten führen zu ausgewählten steirischen Gasthöfen. Unterkunft und Essen sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos.
Voraussetzungen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen
- mindestens 60 Jahre alt sein,
- eine EWR-Staatsbürgerschaft haben,
- einen Hauptwohnsitz in der Steiermark außerhalb von Graz
Das Netto-Haushaltseinkommen von alleinstehenden Personen muss unter 1.504,00 Euro im Monat sein.
Das Netto-Haushaltseinkommen von Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften muss unter 2.257,00 Euro im Monat sein.
Antrag und Urlaubswochen
Wenn Sie an der Urlaubsaktion teilnehmen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag können Sie ab sofort bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen. Dort bekommen Sie natürlich auch Hilfe beim Ausfüllen des Antrags oder bei der Klärung von Fragen.
Die Zuteilung der freien Plätze erfolgt nach dem Datum der Antragstellung!
Die Urlaubswochen sind:
- Urlaubswoche:
Dienstag, 30. April 2024 bis Dienstag, 07. Mai 2024 - Urlaubswoche:
Dienstag, 14. Mai 2024 bis Dienstag, 21. Mai 2024 - Urlaubswoche:
Dienstag, 28. Mai 2024 bis Dienstag, 04. Juni 2024 - Urlaubswoche:
Dienstag, 11. Juni 2024 bis Dienstag, 18. Juni 2024 - Urlaubswoche:
Dienstag, 25. Juni 2024 bis Dienstag, 02. Juli 2024 - Urlaubswoche:
Dienstag, 10. Sept. 2024 bis Dienstag, 17. Sept. 2024 - Urlaubswoche:
Dienstag, 24. Sept. 2024 bis Dienstag, 01. Oktober 2024
Jede Urlaubswoche beginnt mit dem Mittagessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag.
Damit es beim Antrag möglichst geringe Wartezeiten gibt, bringen Sie bitte die notwendigen Unterlagen gleich mit. Formulare können Sie auch im Internet herunterladen. Sie bekommen die Formulare aber auch bei den Antragsstellen.
Folgende Unterlagen brauchen Sie für den Antrag für die Urlaubsaktion:
-
Ihr Meldezettel. Wenn Sie zu zweit fahren wollen, brauchen Sie auch den Meldezettel der Ehegattin oder des Ehegatten oder der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten.
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Einkommensnachweise Zum Beispiel den Pensionsabschnitt oder den Pensionsbescheid.
-
eventuell Bestätigung über Pflegegeld
Wenn Sie Fragen haben, könne Sie auch anrufen oder eine E-Mail schicken.
Telefon: 0316/877-2750
Für eine E-Mail klicken Sie einfach hier: E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter.