Grundversorgung von AsylwerberInnen
Wer hat Anspruch auf Grundversorgung?
- Asylwerberbende solange das Verfahren läuft
- Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung
- Personen die aus rechtlichen und faktischen Gründen nicht abschiebbar sind
wenn sie den Lebensbedarf für sich und ihre mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können und ihn auch nicht oder nicht ausreichend von anderen Personen oder Einrichtungen erhalten.
Was kostet die Grundversorgung?
Vom Land Steiermark organisierte, geprüfte und gemietete Quartiere mit Betreuung durch den Quartiergeber:
- Vollversorgung
Die QuartiergeberInnen erhalten einen Tagsatz von € 25,-- für Unterbringung und Verpflegung (drei Mahlzeiten am Tag).
Die AsylwerberInnen erhalten € 40,-- im Monat an Taschengeld. - Teil-Selbstversorgung
Die QuartiergeberInnen erhalten einen Tagsatz von € 25,--. Davon zahlen sie den AsylwerberInnen pro Monat € 150,-- für die Selbstverpflegung. Des Weiteren werden Grundnahrungsmittel und Hygieneartikel zur Verfügung gestellt.
Die AsylwerberInnen erhalten € 40,-- im Monat an Taschengeld. - Selbstversorgung
Die QuartiergeberInnen erhalten einen Tagsatz von € 16,-- für die Unterbringung.
Die AsylwerberInnen verpflegen sich selbst und erhalten € 195,-- pro Monat an Verpflegsgeld.
Von den Betroffenen selbst organisierter und gemieteter Wohnraum ohne Betreuung durch den Quartiergeber:
- Privatwohnungen
Eine Einzelperson erhält 165,--, eine Familie € 330,-- für die Miete (pro Monat).
Das Verpflegsgeld beträgt pro Person / Monat für Erwachsene € 260,--, für Minderjährige € 145,--.
Weitere Leistungen unabhängig von der Unterbringungsart:
- Krankenversicherung
- Bekleidungshilfe max. € 150,--/Jahr
- Schulbedarf max. € 200,--/Jahr
- Fahrtkosten für den Schulbesuch
Die Kosten für die Versorgung von AsylwerberInnen werden den Ländern zu 60% vom Bund refundiert (zu 100%, wenn das Asylverfahren länger als 12 Monate dauert).
Werden AsylwerberInnen betreut?
Asylwerbende in organisierten Quartieren werden von den QuartiergeberInnen betreut, alle Asylwerbenden (zusätzlich) von der Caritas, die mit dem Land Steiermark einen entsprechenden Vertrag hat. Sie ist somit Ansprechpartnerin für AsylwerberInnen, QuartiergeberInnen, Gemeinden und BürgerInnen.
Darüber hinaus erhalten unbegleitete Minderjährige (UMF) intensivere, ihrem Alter entsprechende Betreuung, pflegebedürftige bzw. kranke oder traumatisierte Asylwerbende entsprechend der jeweiligen Notwendigkeit.
Dürfen Flüchtlinge arbeiten?
AsylwerberInnen haben während des Zulassungsverfahrens sowie in den drei Monaten nach Zulassung keinen Zugang zum Arbeitsmarkt, danach besteht ein eingeschränkter Zugang zu unselbstständiger Tätigkeit:
- Im Rahmen festgesetzter Kontingente können AsylwerberInnen (zeitlich auf maximal sechs Wochen beschränkt und nicht verlängerbar) nur Erntearbeit bzw. (auf sechs Monate befristete verlängerbare) Saisonarbeit ausüben.
- Erlaubt sind Tätigkeiten für die vom Arbeitsmarktservice eine Beschäftigungsbewilligung vorliegt
- Erlaubt sind Asylwerbenden Hilfstätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Unterbringung stehen (zB Reinigung, Küchenbetrieb, Transporte, Instandhaltung) und gemeinnützige Hilfstätigkeiten für Bund, Land, Gemeinde (zB Landschaftspflege und -gestaltung, Betreuung von Park- und Sportanlagen, Unterstützung in der Administration). Dafür ist ein Anerkennungsbeitrag zu gewähren, der nicht als Entgelt gilt und somit weder unter Steuer- noch Sozialversicherungspflicht fällt.
- Seit April 2017 sind Asylwerbenden (die länger als drei Monate hier sind) auch Tätigkeiten im Rahmen des Dienstleistungsschecks erlaubt. Detailliertere Information auf help.gv.at
- Immer gilt: Wird der Betrag von € 110 / Monat überschritten, beeinflusst dies die Höhe der Grundversorgung!
Hier kommen Sie zum Leitfaden Gemeinnützige Beschäftigung für AsylwerberInnen.
Für Flüchtlinge aus der Ukraine ist der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert (link).