Inklusive Nachmittagsbetreuung Volksschule
Kosten/Kostenübernahme
Für hör- und/oder sprachbeeinträchtigte Kinder mit einem Bescheid nach dem StBHG (Steiermärkisches Behindertengesetz) werden die Kosten von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat übernommen.
Für Kinder ohne Beeinträchtigung sind die Kosten von den Eltern selbst durch Monatsbeiträge gestaffelt nach Einkommen zu tragen.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von Unterrichtsende bis 17:00 Uhr.
In den Ferien und an anderen schulfreien Tagen geschlossen.
Schwerpunkte der Arbeit
Neben den Förder- und Bildungsanliegen ist es uns als inklusiver Einrichtung auch sehr wichtig, soziales Lernen und positives Kommunikationsverhalten zu vermitteln.
- Unterrichts- und Lernbegleitung (bei Kindern mit Bescheid nach individuellem Förderplan)
- sprach- und kommunikationsspezifische Entwicklungsbegleitung (Einbindung der Gebärdensprache und/oder multimodaler Kommunikationsmittel je nach Förderplan)
- Förderung der sozialen und individuellen Entwicklung bzw. sozialen Kompetenz
- Erwerb von lebenspraktischen Fertigkeiten
- Altersbezogene Angebote zur Sport- und Freizeitgestaltung
Innerhalb des Schuljahres gibt es verschiedene Spiel- und Bastelangebote in den Gruppen, Feste und Veranstaltungen im Jahreskreis und autonome sowie gruppenübergreifende Ausflüge.
Diagnostik & Therapie
Das Fachteam Diagnostik & Therapie ist für Kinder und Jugendliche, die im Rahmen des Bescheides nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG) in der Nachmittagsbetreuung betreut werden, zuständig.
Anmeldung/Kontakt
Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung findet parallel zur Schuleinschreibung im Jänner statt.
Bei Fragen oder für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Daniela Lichtmannegger, Tel. 0676 8664 6720, daniela.lichtmannegger@stmk.gv.at