Nachmittagsbetreuung für NMS und Förderklassen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von Unterrichtsende bis 17:00 Uhr (Schlusszeiten können variieren).
In den Ferien und an anderen schulfreien Tagen geschlossen.
Kosten/Kostenübernahme
Eine Betreuung erfolgt nur bei gültigem Bescheid nach dem StBHG (Steiermärkisches Behindertengesetz) zur Kostenübernahme durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat.
Schwerpunkte der Arbeit
- Unterrichts- und Lernbegleitung
- sprach- und kommunikationsspezifische Entwicklungsbegleitung (Einbindung der Gebärdensprache und/oder multimodaler Kommunikationsmittel je nach Förderplan)
- Förderung der sozialen und individuellen Entwicklung bzw. sozialen Kompetenz
- Erwerb von lebenspraktischen Fertigkeiten
- Altersbezogene Angebote zur Sport- und Freizeitgestaltung
Diagnostik & Therapie
Das Fachteam Diagnostik & Therapie ist für Kinder und Jugendliche, die im Rahmen des Bescheides nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG) in der Nachmittagsbetreuung betreut werden, zuständig.
Kontakt
Für eine Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung der Sekundarstufe nehmen Sie bitte persönlich mit uns Kontakt auf.
Daniela Lichtmannegger, Tel 0676 8664 6720, daniela.lichtmannegger@stmk.gv.at