Förderungsmanagement
Das Sozialressort des Landes Steiermark fördert Projekte und Maßnahmen entsprechend den vorliegenden thematischen Schwerpunktsetzungen.
Damit die Abwicklung der Förderungsansuchen für die Projektzeit 2025 und somit alle Schritte zur Begutachtung und Bewertung Ihres Antrags rechtzeitig und im Rahmen der budgetären Möglichkeiten erfolgen können, bedarf es eines eingebrachten Förderungsansuchens bis spätestens 30. September 2024. Verspätet eingebrachte Ansuchen können im Regelfall leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Das ausgefüllte Antragsformular und die Beilage "RVA und RA Förderung" ist bitte ausschließlich an das Mailpostfach abt11-foem@stmk.gv.at zu übermitteln. Eine Übermittlung des Antrags in Papierform ist nicht erforderlich!
Etwaige spezielle Förderungsverfahren (z.B. anlassbezogene Fördercalls, das Kooperative Programm im Bereich Arbeit und Qualifizierung) bleiben von diesem Fristenlauf unberührt.