Verwendungsnachweis
Sofern keine andere Regelung im Förderungsvertrag zur Verwendungsnachweislegung vereinbart wurde, gelten folgende Bestimmungen:
Nachweis-/Berichtspflicht
Als Nachweis über die Verwendung der Förderung ist bis spätestens 3 Monate nach Projektende verpflichtend der entsprechende Tätigkeitsbericht
Tätigkeitsbericht Gewaltschutz
Tätigkeitsbericht Vorbeugende Intervention
Tätigkeitsbericht Integration und Diversität
Halbjahresbericht Arbeit und Qualifizierung (ausgenommen Stiftungen)
Jahresbericht Arbeit und Qualifizierung (ausgenommen Stiftungen)
Quartalsbericht Arbeit und Qualifizierung - Stiftungen und arbeitsnahe Qualifizierungen
Jahresbericht Arbeit und Qualifizierung - Stiftungen und arbeitsnahe Qualifizierungen
Jahresbericht Armutsbekämpfung
Jahresbericht Wohnungslosenhilfe
und zur Darlegung des Rechnungsabschlusses (RA) bzw. Verwendungsnachweises des Förderungsbetrages der nachstehend angeführte Excel-File "RVA und RA Förderung" in elektronischer und bearbeitbarer Form zu übermitteln.
Dem Verwendungsnachweis ist eine rechtsverbindliche Erklärung zur ordentlichen Darstellung und Verwendung anzuschließen.