COVID-Gefahrenzulage
Zur Abgeltung der Gefahren und Belastungen, die im persönlichen und physischen Kontakt mit Klient/innen und Bewohner/innen aufgrund COVID-19 vorliegen, erhalten Arbeitnehmer/innen gemäß SWÖ-KV 2020 eine Corona-Gefahrenzulage.
Die Antragstellung ist bis 30. November 2020 möglich.
Leistungsbeschreibung / Erläuterungen