Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Aufgrund der massiven Teuerungswelle hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen. Diese Maßnahme stellt wieder eine wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte dar.
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025 in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.
Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit einer Online-Beantragung. Mit Ausnahme von BewohnerInnen der Stadt Graz kann der Heizkostenzuschuss unter folgendem Link beantragt werden:
Online-Antrag Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:
- für einen Ein-Personen-Haushalte 1.572 Euro,
- Haushaltsgemeinschaften 2.358 Euro,
- sowie 472 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
Bitte beachten Sie: Als Einkommen gilt 1/12 des Jahresnettoeinkommens
(inkl. Sonderzahlungen)!
Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Richtlinie:
Richtlinie für den Heizkostenzuschuss des Landes
Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.