Psychotherapeutische Beratungsstelle
Die Psychotherapeutische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien ist die ambulante Einrichtung des Heilpädagogischen Zentrums des Landes Steiermark und besteht in dieser Form seit 1993. Die MitarbeiterInnen verfügen auf Grund der langjährigen Tätigkeit über reichhaltige Erfahrungen mit Kindern aller Altersgruppen und deren mannigfachen Belastungen. Unser Mitarbeiter*innenteam setzt sich aus einem Facharzt für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters sowie klinischen Psycholog*innen und einer Diplomsozialarbeiterin zusammen. Zusätzlich bietet das Team Psychotherapie an.
Die Ausbildungsschwerpunkte umfassen Systemische Familientherapie, Klientenzentrierte Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichentherapie.
Zuweisende Stellen
Sozialarbeiter*innen, Beratungslehrer*innen, Ärzt*innen, Amtspsycholog*innen, Schulen und andere Institutionen (Krankenhaus, Beratungsstellen ...).
Bei welchen Symptomen können wir unterstützen?
Die häufigsten Zuweisungsgründe sind:
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Teilleistungsstörungen
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Entwicklungsstörungen (der Motorik und Sprache etc.)
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Emotionale Störungen (Ängste, Zwänge, Enuresis, Enkopresis, Essstörungen)
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Auffälligkeiten des Sozialverhaltens
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Hyperaktivität
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Psychosomatische Erkrankungen
Darüber hinaus bietet die Beratungsstelle auch die Möglichkeit psychologischer Diagnostik.
Arbeitsweise
Im Sinne systemischer Denkweise arbeiten wir lösungs- und ressourcenorientiert. Im Fokus der therapeutischen Begleitung stehen mögliche Lösungen für das Kind und sein Umfeld. Die durchschnittliche Betreuungsdauer umfasst 5 – 15 Sitzungen. Da die familiären Bezugspersonen und das soziale Umfeld (Tagesmutter, Kindergarten, Schule, Hort, Freundeskreis ...) die wichtigste Basis für eine positive Entwicklung des Kindes darstellen, messen wir der Kooperation mit der Familie und dem Helfersystem einen hohen Stellenwert zu.
Angebot
Wir bieten Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik, Einzel-, Paar- und Familientherapie, medizinische und psychosoziale Beratung, Krisenintervention und Kooperationsbesprechungen mit dem Helfersystem an.
Kosten
Die Erstgespräche sind kostenlos. Für die psychologische Diagnostik übernimmt die Krankenkasse die Kosten zur Gänze. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung bleibt nach Abzug des Kostenzuschusses des Sozialversicherungsträgers und des zuständigen Jugendamtes ein Selbstbehalt von € 5,75 pro Therapieeinheit.
Ein Fallbeispiel
Frau M. sucht Hilfe für ihren Sohn ....
Anmeldung
Sie ruft in unserer Beratungsstelle an. Die Verwaltung nimmt die Daten entgegen, fragt nach dem Grund des Anrufes und nach möglichen Überweisern. Frau M. hat unsere Telefonnummer im Telefonbuch gefunden, als sie unter der Rubrik „Kinder & Jugendliche“ Hilfe suchte. Frau M. erzählt, dass es mit dem 8-jährigen Sohn in der Schule Probleme gebe und auch die Klassenlehrerin gemeint habe, das müsse „abgeklärt“ werden. Frau M. wird bezüglich eines Termins zu einem Erstgespräch durch die Beratungsstelle kontaktiert.
Erstinterview: Anamnese, Problematik
Frau M. kommt zum vereinbarten Termin mit ihrem Sohn K. zum Erstgespräch, der Vater hat keine Zeit, weil er arbeiten muss. Die zuständige Psychologin/Therapeutin versucht, sich bei diesem ersten Gespräch ein Bild von der Familie sowie vom „Problem“ zu machen. Es wird die Entwicklung des Kindes nachgefragt, sowie die derzeitige Lebenssituation des Kindes und der Familie. Während Frau M. erzählt sucht sich K. ein Spiel aus und beginnt zu spielen. Ab und zu redet er mit oder antwortet auf Fragen. Frau M. erzählt, dass K. immer schon ein lebhaftes Kind war und eigentlich nur folge, wenn man alles fünf Mal sage. Mit den Hausaufgaben sei es jeden Tag ein Kampf und irgendwie habe sich K. auch verändert, weil er sich mehr und mehr zurückziehe und nichts mehr erzählen würde. Frau M. lebt mit ihrem Mann und Sohn bei ihren Eltern. Der Vater ist eher streng, aber zu wenig zu Hause und eigentlich sei auch die Oma eher eine Belastung als eine Unterstützung. Nur der Opa helfe ihr manchmal, wenn K. wieder mal zu bockig sei. Mit dem Jugendamt und der zuständigen Sozialarbeiterin habe es einmal ein Gespräch gegeben, weil Frau M. einen Hortplatz in der Nähe gesucht habe und sie sich bei der Sozialarbeiterin informieren wollte.
Behandlungsangebote, Diagnostik
Die Psychologin und Frau M. überlegen gemeinsam, welche Unterstützungsmöglichkeit (im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe) es gebe und was für K. passend wäre. Nachdem die Fähigkeiten und Leistungen von K. in der Schule noch nie überprüft worden sind, schlägt die Psychologin eine psychologische Diagnostik vor, um K. kennen zu lernen und ein Bild von seiner Persönlichkeit, seinen Bedürfnissen und seinen Fähigkeiten zu bekommen. Dazu sind einige Tests notwendig. K. müsste einige Male in die Beratungsstelle kommen und zum Abschluss würden die Ergebnisse gemeinsam mit den Eltern besprochen werden. Frau M. ist sich nicht sicher, ob sie es schafft, die regelmäßigen Termine zu organisieren, nachdem sie weiter weg wohnt und von öffentlichen Verkehrsmitteln abhängig ist. Die Psychologin schlägt Frau M. vor, mit der zuständigen Sozialarbeiterin noch einmal zu reden und sich zu informieren, was sonst noch an Unterstützung möglich wäre. Die Leistungsfähigkeit wäre auch vom Schulpsychologischen Dienst überprüfbar, auch eventuelle Teilleistungsstörungen oder Lese-Rechtschreib-Schwächen müssten sich so feststellen lassen. Wichtig wäre einfach nur, einmal zu wissen, wo die Stärken und Schwächen von K. liegen. Wenn sich hier nichts ergäbe, könnte man annehmen, dass K. sich über irgendetwas anderes Sorgen mache oder ihn etwas stark beschäftigt. Wenn die Ursachen der Probleme wirklich im Leistungsbereich liegen, könnte eine Lernbetreuung oder ein spezielles Training für K. organisiert werden.
Psychotherapie
Wenn es darum gehe, den Eltern in der Erziehung Hilfe und/oder Tipps zu geben, könnten einige Termine Erziehungsberatung helfen. Genauso möglich wäre eine Familientherapie, in der K. und die Eltern lernen könnten, miteinander schwierige Situationen zu meistern. Ebenso kann eine therapeutische Begleitung in Form einer Einzeltherapie für K. sinnvoll sein. Im Rahmen dieser kann auf die emotionelle Befindlichkeit des Buben und auf mögliche Belastungs- und Konfliktsituationen eingegangen werden. Dabei würden ein bis drei Termine im Monat sinnvoll sein. Frau M. ist etwas überrascht, weil es doch so viele Angebote gibt und sie sich jetzt mit ihrem Mann entscheiden muss.
Bezahlungsmodalitäten
Für eine Familien- oder Einzeltherapie ist ein Überweisungsschein vom Allgemeinmediziner notwendig. Dann übernehmen die Krankenkasse und das Jugendamt je einen Teil der Kosten. Der Familie bleibt ein Selbstbehalt von € 5,75 pro Therapieeinheit.