Mobile Berufsausbildungsbegleitung
Klientel
Jugendliche, die von Hörschädigung betroffen sind und eine
- Lehre im Rahmen der dualen Ausbildung
- Berufsbildende Schule nach Beendigung der Schulpflicht
absolvieren.
Das Angebot richtet sich aufgrund einer anamnestischen Vorerhebung an den individuellen Voraussetzungen aus, das sind:
Individuelles Hörvermögen und Verstehen von Lautsprache.
Erworbene Sprachkompetenz (Lautsprache und/oder Gebärdensprache), wobei auch die meist etwas unterdurchschnittlich ausgeprägte Schriftsprachkompetenz zu berücksichtigen ist.
Individuelle kognitive Voraussetzungen und Lernstrategien.
Psychosoziale Bedingungen (Bewältigung von Stress, eingeschränkte Kommunikation in einem hörenden, lautsprachlichen Umfeld)
Angebot
Vermittlung von Übergangshilfen für Jugendliche, Eltern und Firmen
In Form von Information über Hilfsmöglichkeiten durch andere Einrichtungen (Ausbildungsstätten anderer Träger, Bundessozialamt, Arbeitsassistenz für Menschen mit Hörbehinderung von Jugend am Werk.....) bzw. Vermittlung an diese, sofern dies nicht bereits durch andere Stellen erfolgt ist.
Beschreibung der Übergangshilfen in Gebärdensprache
Berufsschulbegleitung (Vorbereitung, Begleitung an den Berufsschulen und Lernbetreuung)
- Organisatorische Hilfe z.B bezüglich des Berufsschultermins (vorteilhaft wegen möglichst lange Praxiserfahrung in den Lehrbetrieben ist die Terminisierung des jeweiligen Lehrganges gegen Ende des entsprechenden Lehrjahres )
- Vorbereitung durch gezielte Lerneinheiten vor Beginn des Berufsschulbesuches falls möglich und erwünscht (beispielsweise Bekanntmachen mit der einschlägigen fachlichen Terminologie, Üben von in allen Berufssparten erforderlichen Rechenoperationen, Beratung der/des Jugendlichen über spezielle Bedingungen der Berufsschulen)
- Vorinformation und Beratung der LehrerInnen an den Berufsschulen hinsichtlich spezieller Bedingungen für das Unterrichten hörgeschädigter SchülerInnen (Kontaktaufnahme wenn möglich bereits im Vorfeld des Berufsschulbesuches)
- Kontinuierlicher Austausch mit den LehrerInnen über die individuellen Erfordernisse und Bedürfnisse der/des Jugendlichen.
- Teilnahme der betreuenden PädagogInnen am Unterricht bei gehörlosen und gebärdensprachkompetenten Jugendlichen zum sicheren Informationstransfer
- Organisation von individuell geeigneten Begleitungsformen (evtl. unter Einsatz besonderer technischen Hilfsmittel) für schwerhörige Jugendliche
- Organisation der Lernbetreuung je nach den schulischen Gegebenheiten in Freistunden, an den Abenden oder an den Wochenenden
- An den individuellen Lernstrategien orientierte Aufbereitung des Lehrstoffes
- Die psychosoziale Begleitung erfolgt durch individuelle Beratung und Stützung, durch gemeinsam gestaltete Information der MitschülerInnen (etwa Referate) zum Erreichen von erhöhtem Verständnis der besonderen Situation hörgeschädigter Jugendlicher sowie durch Moderation bei sozialen Problemen (Klassen- od. Internatsgemeinschaft) nach dem Subsidiaritätsprinzip.
Beschreibung der Berufsschulbegleitung in Gebärdensprache
Arbeitsplatzbetreuung im Rahmen der dualen Ausbildung
(Schnittstelle Berufsschule/Lehrstelle) auf Wunsch der Jugendlichen/der Erziehungsberechtigten zur wechselseitigen Information zwischen den Ausbildungsträgern der dualen Lehrausbildung (Lehrherr - Schule)
Beschreibung der Arbeitsplatzbetreuung in Gebärdensprache
Vorbereitung und Begleitung im Zuge der Lehrabschlussprüfung
in Form von
- Begleitung bei speziellen Vorbereitungskursen seitens des WIFI
- Lernbetreuung im Vorfeld der LAP auf der Basis der Erfahrungen des Berufsschulbesuches
- Begleitung während der praktischen und theoretischen Prüfung nach Absprache mit der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer
Kosten
Die Kosten werden je nach absehbarem Betreuungsangebot und voraussichtlicher Betreuungsintensität individuell veranschlagt.
Voraussetzungen:
- Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz („Hilfe zur Schulbildung und Erziehung" oder „berufliche Eingliederungshilfe")
- Kostenübernahme durch anderen Kostenträger (AMS, SMS)
Die Verrechnung erfolgt in Form von einer jeweils unterschiedlichen Anzahl von Stundensätzen („LB MOB-LE") bzw. bei interner Unterbringung während der Dauer des Berufsschulbesuches in Graz in Form von Tagsätzen („LE-INT").
Betreuungsgrundsätze
Individuell angepasstes Betreuungsangebot entsprechend der kognitiven und psychosozialen Voraussetzungen, des Hörvermögens sowie der erworbenen sprachlichen Kompetenz (Laut- und/oder Gebärdensprache) - Kontrakt mit der/dem Jugendlichen bzw. den Eltern, welcher ggf. im Verlauf der Betreuung modifiziert werden kann.
Schrittweise Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsprozess und der gleitende und gezielte Abbau von Hilfsangeboten (Selbständigkeit und Selbstverantwortlichkeit).
Ausrichtung der „Frequenz" der Betreuung an den individuellen Lösungsressourcen der Jugendlichen und deren Eltern und möglichst „sparsamer" Einsatz von außerfamiliären, durch die „Öffentlichkeit" getragenen Hilfen (Hilfe zur Selbsthilfe).