Entgelterhöhungs-Zweckzuschuss
Förderung zur Erhöhung des Entgelts von Betreuungspersonal an Leistungsanbieter der Behindertenhilfe
Steirische Leistungsanbieter der Behindertenhilfe können zum Rahmen der Bestimmungen des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz - EEZG eine Förderung der entsprechenden Entgelterhöhungen der anspruchsberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Jahr 2024 bis spätestens 31.12.2024 beantragen.
Bei Vorliegen ist die EEZG - Abrechnung (Excel) zum Jahr 2023 als betragliche Antragsbasis für das Jahr 2024 heranzuziehen und im ONLINE-Formular hochzuladen. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise im Voraus.
Leistungsbeschreibung / Erläuterungen
Für Neuanträge:
Die Vorlage "Antragsbeilage Entgelterhöhung EEZG" ist nach Befüllung im ONLINE-Formular zu laden.
Hinweis: Bitte laden Sie im ONLINE-Formular den bearbeitbaren Excel-File der Antragsbeilage.